Anträge für das Sonderprogramm im Sportstättenbau

Bis Ende September einreichen

Verbandsnews > Sportbund Rheinhessen Veröffentlicht am Thursday, 25. July 2019

Quelle: pixabay

Das Ministerium des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz wird auch im Jahr 2020 Mittel für das Sonderprogramm im Sportstättenbau zur Verfügung stellen. Das Ziel des Förderprogramms ist der Ausbau von kleineren Vereinslagen sowie Sanierungsmaßnahmen zur Einsparung von Betriebs- und Folgekosten.

Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinhessen, die beabsichtigen Baumaßnahmen durchzuführen, müssen die Antragsunterlagen für das Sonderprogramm vollständig, spätestens bis zum 30. September einreichen.

Da erfahrungsgemäß mehr Anträge eingehen als Landesmittel zur Verfügung stehen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle eingereichten Anträge positiv entschieden werden. Mit einer Entscheidung über den Antrag ist nicht vor April/Mai 2020 zu rechnen. Die Ansprechpartnerin beim Sportbund Rheinhessen ist Ilka Knobloch, Tel. 06131-2814206 oder [email protected] 

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