Fußballverband Rheinland

Der FVR ist in neun Kreise gegliedert, die nicht mit den politischen Kreisen identisch sind: Westerwald/Sieg, Westerwald/Wied, Rhein/Lahn, Koblenz, Rhein/Ahr, Hunsrück/Mosel, Trier/ Saarburg, Eifel und Mosel.

Das Gebiet des FVR deckt das nördliche Rheinland-Pfalz ab. Es reicht von der Luxemburger Grenze einschließlich der Eifel bis Oberwinter (südlich Bonn), umfasst dann den gesamten Westerwald bis zur Lahn entlang der Landesgrenze zu Hessen, setzt sich südlich Oberwesel fort, zieht sich dann am Nordrand des Soon- und Idarwaldes entlang bis zur Landesgrenze zum Saarland und wieder zur Luxemburger Grenze.

Im überwiegend ländlich strukturierten nördlichen Rheinland-Pfalz handelt es sich bei den Vereinen vor allem um kleinere Dorfvereine mit zwischen 100 und 350 Mitgliedern, früher meist Fußball-Mono-Vereine, die sich heute mehr und mehr für andere Sportarten geöffnet haben. Die Sportplätze sind weitgehend im Besitz der Vereine oder der Gemeinden, die Pflege der Sportplätze ist meist Aufgabe der Vereine. Lediglich in den Ballungsräumen Trier und Koblenz/Neuwied und an den Standorten der Verbandsgemeinden/Kreise stehen vermehrt kommunal verwaltete Sportplätze zur Verfügung.

Dem FVR sind insgesamt 1.028 Vereine mit 3.483 Mannschaften angeschlossen. 1374 Senioren- und 2.109 Juniorenmannschaften nehmen am Meisterschaftsspielbetrieb teil.

Im FVR sind rund 1.295 Schiedsrichter (SR) – davon  56 Schiedsrichterinnen – aktiv gemeldet. Die Anzahl der von den Vereinen zu meldenden Schiedsrichter richtet sich nach der Klassenzugehörigkeit der 1. Mannschaft und bewegt sich zwischen einem und vier Schiedsrichtern pro Verein. Bei Nichterfüllung dieses "SR-Solls" drohen Geldstrafen von 250,- € Saison aufwärts. Dreimaliges Nichterfüllen des "SR-Solls" hat den Zwangsabstieg für die 1. Mannschaft zur Folge.

Die Vereine des FVR wählen auf dem Verbandstag in einem Turnus von drei Jahren ihr elfköpfiges Präsidium. Dieses wird von vier satzungsmäßigen Ausschüssen und 16 Kommissionen unterstützt. Dabei ist eine Vielzahl ehrenamtlicher Mitarbeiter in Verbands- und Kreisinstanzen oder in Rechtsorganen tätig. Ehrenpräsidenten des Fußballverbandes Rheinland sind Toni Kahl (verstorben am 4. März 2015) und Dr. Theo Zwanziger. Die Verwaltungsaufgaben auf Verbandsebene werden in einer Geschäftsstelle mit 20 hauptamtlichen Mitarbeitern wahrgenommen. Das Verwaltungsgebäude in 56075 Koblenz, Lortzingstraße 3, liegt unmittelbar neben der Sportschule Oberwerth.

Auf Kreisebene gibt es jeweils Kreisvorstände, die für die Betreuung der Vereine und den kreisinternen Spielbetrieb verantwortlich sind. Im Rahmen des DFB-Talentförderkonzepts sind an den neun DFB-Stützpunkten des Rheinlandes Honorartrainer unter der Leitung eine Stützpunktkoordinators für die Ausbildung und Förderung besonders talentierter junger Fußballer verantwortlich.

Seit der Gewaltenteilung 1970 ist die Sportrechtsprechung in der Rechtsorganisation selbständig. Auf Kreisebene gibt es Kreisspruchkammern, auf Verbandsebene Bezirksspruchkammern, eine Verbandsspruchkammer und ein Verbandsgericht. Der Rechtsweg kennt zwei Instanzen. Danach ist nur noch ein Verfahren vor dem ständigen Schiedsgericht möglich welches unter Ausschluss des Rechtsweges entscheidet.

Im Bereich der Jugend findet ebenfalls alle drei Jahre ein Verbandsjugendtag im Delegiertenprinzip statt, auf Kreisebene ein Kreisjugendtag als Vollversammlung. Dort werden unter anderem die Jugendvertreter für die Verbands- und Kreisgremien gewählt, ferner wird über die Jugendordnung abgestimmt, die dem Verbandstag zur Bestätigung vorgelegt wird.

Lortzingstr. 3, 56075 Koblenz-Oberwerth
0261 / 135130