Wichtige Änderung bei Transparenzregister-Gebühren

„Bürokratiemonster“ ist vertrieben

Vereinsnews > vereinsleben.de Veröffentlicht am Tuesday, 16. November 2021

Quelle: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul

Für viele Vereine war das Transparenzregister in den letzten Jahren eine nervige Angelegenheit. Doch nach einer entscheidenden Änderung ist damit nun offiziell Schluss.

Gute Nachricht für Deutschlands Vereine!

Wie der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) juristisch bestätigte, müssen sich Vereine künftig nur noch einmal – nämlich in diesem Jahr – darum kümmern, sich von den Gebühren rund um die Eintragung ins Transparenzregister zu befreien.

„Der Antrag zur Gebührenbefreiung kann unkompliziert per Formular gestellt werden. Darin erteilt der Verein der registerführenden Stelle das Recht, beim Finanzamt eine Bestätigung über den steuerbegünstigten Zweck einholen zu dürfen“, lautet die Erklärung des Bundesanzeiger Verlags, der das Transparenzregister führt.

Derzeit wird der entsprechende Antrag postalisch an alle eingetragenen Vereine versendet. Dieser kann anschließend ausgefüllt per E-Mail zurückgesendet werden.

Wolfgang Bärnwick, Präsident des Landessportbunds Rheinland-Pfalz (LSB), zeigt sich erleichtert, ob der Änderung: „Der organisierte Sport in Rheinland-Pfalz freut sich, dass das Bürokratiemonster Transparenzregister mit viel Energie und Einsatz besiegt werden konnte.“ Im März dieses Jahres bat der LSB die rheinland-pfälzischen Mitglieder des Bundestages um Unterstützung, die Gebühren für Vereine abzuschaffen und die Eintragungspflicht zu erleichtern.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Seite des Landessportbunds Rheinland-Pfalz.

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