Rettungsschirm für Vereine

LSB prüft Anträge und will Gelder schnell verteilen

Verbandsnews > Landessportbund Rheinland-Pfalz Veröffentlicht am Monday, 04. May 2020

Quelle: picture alliance

Seit Montag ist es Vereinen möglich, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Der Landessportbund und seine Sportbünde sind unterdessen mit der Überprüfung der Anträge beauftragt worden.

Anfang der vergangenen Woche stellte die Landesregierung einen Rettungsschirm für Vereine in Höhe von 10 Mio. Euro vor. Ab dem 4. Mai wird es nun für alle rund 38 000 Vereine im Land die Möglichkeit geben, einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen – sofern ihnen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nachweislich Insolvenz droht. 

Maßgeblichen Anteil am Zustandekommen dieser Vereinshilfe hat der Landessportbund gemeinsam mit den drei regionalen Sportbünden Rheinland, Rheinhessen und Pfalz, die über ein frühzeitig  installiertes Meldesystem und Dank der zeitnahen Rückmeldung hunderter Vereine dem Land eine grobe Einschätzung des Finanzbedarfs im Bereich der über 6.000 Sportvereine im Land übermitteln konnten. Für in Existenznot geratene Vereine ist eine Soforthilfe bis zu einer Höhe von 12.000 Euro in Form von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen möglich.

Gelder schnell verteilen

Nun geht es darum, die zur Verfügung gestellten Gelder des Landes schnell an die gemeinnützigen Organisationen und Vereine zu leiten. Antragsberechtigt sind auch die rund 6000 Sportvereine und Fachverbände im Land – sofern ihnen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie nachweislich eine Insolvenz droht. 

Das herauszufinden und zu prüfen, dafür trat das Ministerium des Innern und für Sport nun an den Landesportbund und die drei Sportbünde heran. Diese haben sich bereit erklärt, die Prüfung anhand strikt festgelegter Richtlinien und Kriterien des Landes zu übernehmen. 

Meldesystem durch Antrag ersetzt

Das bisherige Meldesystem der Sportbünde, das einen ersten Überblick über die finanziellen Schäden im Sport ermöglichen sollte, wird damit abgelöst und durch einen „echten“ Antrag ersetzt. Dieser soll, vorausgesetzt die strengen Vorgaben sind erfüllt, letztlich dafür sorgen, über eine finanzielle Soforthilfe eine Existenzgefährdung der Vereine und Verbände abzuwenden. 

Für den Sport gelten im Übrigen die gleichen Bedingungen wie für die kulturschaffenden Vereine oder andere gemeinnützige Bereiche. 

Insolvenzbedrohte Sportvereine und regionale Fachverbände können den Antrag auf den Internetseiten ihres jeweiligen Sportbundes (Rheinhessen, Rheinland oder Pfalz) online ausfüllen, anschließend ausdrucken und rechtsverbindlich unterschrieben zusenden. 

Existenzgefährdete Landesfachverbände melden ihren Bedarf über das gleiche Antragsformular auf der Homepage des Landessportbundes.

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