Die Gebühr ist rechtens

Bundesanzeiger Verlag GmbH erhebt Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters

Verbandsnews > Sportbund Rheinland Veröffentlicht am Wednesday, 28. August 2019

Quelle: Bundesanzeigerverlag

Derzeit erhalten Vereine seitens der Bundesanzeiger Verlag GmbH einen Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters. Viele Vereine fragen sich, ob diese Forderung berechtigt ist oder ob es sich um Betrug handelt.

+++ UPDATE VOM 24.01.2020 +++

Die Gebührenpflicht für die Eintragung von gemeinnützigen Sportvereinen fällt zukünftig weg. Das teilt der Deutsche Olympische Sportbund in einer Erklärung mit.

Original-Meldung vom 28. August 2019

Der Bescheid ist berechtigt. Vereine müssen die Jahresgebühr von 2,50 EUR rückwirkend ab dem Jahr 2017 zahlen, die Gebühr wird künftig jährlich fällig. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH ist von der Bundesregierung mit der Führung des Transparenzregisters beauftragt und zum Gebühreneinzug berechtigt. Grundsätzlich besteht für Vereine keine Meldepflicht zum Transparenzregister, da sich die dort anzugebenden Informationen bereits aus der Eintragung im Vereinsregister ergeben. Allerdings können die Eintragungen in den Vereinsregistern über das Transparenzregister eingesehen werden. Insofern sind Vereine nach § 24 Geldwäschegesetz trotz der nicht vorhandenen Meldepflicht verpflichtet, eine Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters gemäß der Transparenzregistergebührenverordnung von 2,50 EUR pro Jahr zu entrichten.

Ansprechpartner beim Sportbund Rheinland e.V.:

Barbara Berg, Tel.: (0261) 1 35 - 1 45, [email protected]         

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