Gebühren bezahlen oder nicht?

Sportbund gibt Tipps zum Umgang mit Transparenzregister-Gebühren

Verbandsnews > Sportbund Rheinland Veröffentlicht am Tuesday, 16. February 2021

Quelle: picture alliance / imageBROKER | Thomas Filke

Auch in diesem Jahr gingen bei zahlreichen Vereinen wieder Gebührenbescheide für die Führung des Transparenzregisters vom Bundesanzeiger-Verlag ein. Der Sportbund Rheinland rät jedoch erstmal davon ab, diese zu bezahlen.

Die Gebührenbescheide für die Führung des Transparenzregisters sorgen auch in diesem Jahr wieder für Aufregung. Obwohl der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) Ende des letzten Jahres erwirkte, dass gemeinnützige Sportvereine sich von dieser Gebühr befreien können, verschickte der Bundesanzeiger-Verlag, der diese im öffentlichen Auftrag einzieht, wieder zahlreiche Rechnungen.

Diesen ist laut dem Sportbund Rheinland zu entnehmen, dass für Vereine zwar keine Eintragungspflicht im Transparenzregister bestehe, da die wirtschaftlich Berechtigten (BGB Vertreter der Vereine) sich aus dem Vereinsregister ergeben – die Gebühr für die Führung von Selbigem allerdings grundsätzlich trotzdem zu entrichten sei. Seit Dezember 2020 können Vereine sich allerdings von dieser Gebühr befreien lassen. Da diese Information allerdings erst am 9. Dezember 2020 bekannt wurde und der Befreiungsantrag für das Jahr 2020 bis zum 31.12.2020 hätte gestellt werden müssen, sind zahlreiche Vereine in diesem Jahr noch von der Gebühr betroffen.

Der Sportbund Rheinland empfiehlt den Vereinen wie folgt mit dem Bescheid umzugehen:

„Vereine, die die Rechnung erhalten haben sollten mit der Begründung, dass es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt, über die E-Mail-Adresse „[email protected]“ einen formlosen Antrag auf Gebührenbefreiung für die Jahre 2020 und 2021 stellen. Sie sollten zunächst die Reaktion des Transparenzregisters abwarten und die Rechnung erst einmal nicht bezahlen. Möglicherweise fordert das Transparenzregister auf diesen formlosen Antrag hin, die Freistellungsbescheinigung und den Registerauszug an.“

SBR-Geschäftsführer: „Prozedere den Vereinen nicht zuzumuten“

Ob das Transparenzregister bei deutschlandweit 90.000 Sportvereinen tatsächlich einen solch hohen Aufwand betreibt, bleibe abzuwarten.

Der Sportbund Rheinland wolle sich über den Landessportbund Rheinland-Pfalz jedenfalls dafür einsetzen, die Befreiung in Zukunft zu vereinfachen: „Hier wird für das Eintreiben von Gebühren und die Erlangung einer Gebührenbefreiung ein bürokratisches Prozedere in Gang gesetzt, welches den Vereinen nicht zu zumuten ist. Fraglich ist auch, ob der beim Transparenzregister dafür betriebene Aufwand zu rechtfertigen ist. Diese Gebühreneintreibung bzw. das bürokratische Prozedere der Gebührenbefreiung sind ein völlig falsches Signal an das von der Politik gelobte Ehrenamt“, so Geschäftsführer Martin Weinitschke.

Daher werde in den kommenden Tagen ein gemeinsames Schreiben der 16 Landessportbünde an die politischen Entscheider gehen. „Der Sport muss es schaffen, die Politik davon zu überzeugen, diesen unnötigen bürokratischen Akt im Sinne einer Bürokratieentlastung der Vereine abzuschaffen.“

Weitere Informationen beim Sportbund Rheinland: Barbara Berg, 0261-135 145, [email protected]

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