Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt 7,56 Mio. Euro zur Verfügung

Sportnews > Für Zwischendurch Veröffentlicht am Friday, 29. March 2019

Quelle: picture alliance/Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

Auch im Jahr 2019 stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel in Höhe von 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen zur Verfügung. 

Der Förderantrag kann in der Zeit vom 1. März bis zum 6. Juni 2019 digital über das Förderportal oder in Schriftform beim Landessportbund NRW eingereicht werden. 

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- und Kreissportbund sind. Darüber hinaus muss der Sportverein die Meldung der Mitgliederzahlen für das laufende Jahr vorgenommen haben (Bestandserhebung), Jugendarbeit betreiben bzw. als Seniorensportverein anerkannt sein und Übungsarbeit im Umfang von mindestens 75 Stunden im Kalenderjahr durch anerkannte Leiterinnen/Leiter anbieten.

Weitere Informationen und Antragsstellung: https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiter-innen/

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