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So wandte sich der DTB in einem Schreiben an die Politik um für eine Lockerung der Beschränkungen zu bitten. Darin heißt es: „Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der Sportart Tennis.“
Weiterhin könne man „nach wie vor notwendige Infektionsschutzmaßnahmen“ auch in die Tat umsetzen. Hierbei sei vor allem das Wegfallen des obligatorischen Händeschüttelns nach dem Spiel sowie die Einhaltung des Mindestabstands ein Faktor. Diese Maßnahmen zählen unter anderem zu den sieben Punkten, die der Verband in seinem Schreiben nannte, genauso wie die Berufung eines Corona-Beauftragten in jedem Verein.
Zwar gehe es nicht um eine Sonderstellung für den Tennissport, allerdings sei dieser aufgrund der derzeitigen Beschränkungen prädestiniert, wie es DTB-Vizepräsident Dirk Hordorff am vergangenen Wochenende formulierte. Daher lasse man sich auch von einem Virologen beraten.
Mit „Unverständnis und Enttäuschung“ reagierte auch der DGV über den Beschluss der Politik, das bestehende Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten bis mindestens Anfang Mai aufrecht zu erhalten.
„Wenn Zeit zum sorgfältigen Prüfen besteht, wie es jetzt der Fall war, und wenn konkrete inhaltliche Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, von Landessportbünden, Sportfachverbänden, darunter des Deutschen Golf Verbandes, vorliegen, wie zumindest der Individualsport im Freien mit strengen Schutzregeln wieder zugelassen werden kann, dann fehlt uns das Verständnis“, kritisierte DGV-Präsident Claus M. Kobold in einer Pressemeldung des Verbands.
Weiter heißt es: „Golf unterscheidet sich, jedenfalls wenn von Freizeitsportlern ausgeübt, nicht vom längst zulässigen Spaziergang in den Parks oder der freien Natur. Golfplätze sind weitläufigen Parkgeländen direkt vergleichbar, und Golfspieler üben ihren Sport zumeist viele Meter voneinander entfernt einzeln aus.“
Man wolle nun „mit noch größerer Deutlichkeit“ klar machen, dass der Sport – unter Einhaltung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen – wieder ausgeführt werden dürfe.
Während in Deutschland die Anlagen noch bis mindestens Anfang Mai geschlossen bleiben, ist man in Österreich bereits einen Schritt weiter. Anfang der Woche verkündete Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler, dass es „Lockerungen“ geben werde.
Diese gelten zunächst für Tennis- und Golf-Plätze, Pferdesportanlangen, Leichtathletik- und Schießstätten sowie den Segelflug. All diese Sportarten dürfen ab sofort unter Einschränkungen wieder ausgeführt werden.
Auch der Spitzensport soll in unserem Nachbarland schnellstmöglich wieder hochgefahren werden. So kündigte Kogler an, dass es ab dem 1. Mai zu Geisterspielen in der österreichischen Fußball-Bundesliga kommen wird. Der Amateurfußball müsse dagegen weiterhin pausieren.