Quelle: pixabay/Gerd Altmann
Die Vorstände der Vereine und Verbände sind dazu verpflichtet, den Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen Folge zu leisten. Da für die vorliegende Situation aber keine gefestigte Rechtsprechung existiert, können die Antworten des Sportbund Pfalz-Rechtsberaters Dr. Falko Zink helfen, die seit gestern unter www.sportbund-pfalz.de veröffentlicht sind.
Es geht zum Beispiel um die Mitarbeiter im Sportverein, die nichts mit dem Spiel- und Sportbetrieb zu tun haben, z.B. Reinigungskräfte oder Platzwarte. Darüber hinaus geht es um Übungsleiter und Trainer, um Kurzarbeit im Verein und um allgemeines Vereinsrecht.
Fragen hinsichtlich der Auswirkungen des Virus auf das Vereinsleben können per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Der Sportbund Pfalz ist bemüht, diese Anfragen zeitnah zu beantworten.
Der SV 1946 Minfeld der Mai-Gewinner des Vereinswettbewerbs „Verein des Monats“, ausgerichtet vom Online-Portal vereinsleben.de.
Die TG Skylights Singhofen der April-Gewinner des Vereinswettbewerbs „Verein des Monats“, ausgerichtet vom Online-Portal vereinsleben.de.
Bei einem Spiel in Indonesien will eine Mannschaft zwei Spieler auswechseln. Eigentlich kein großes Ding. Doch der vierte Schiedsrichter scheint damit...