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Die Vorstände der Vereine und Verbände sind dazu verpflichtet, den Vorgaben der Bundes- und Landesregierungen Folge zu leisten. Da für die vorliegende Situation aber keine gefestigte Rechtsprechung existiert, können die Antworten des Sportbund Pfalz-Rechtsberaters Dr. Falko Zink helfen, die seit gestern unter www.sportbund-pfalz.de veröffentlicht sind.
Es geht zum Beispiel um die Mitarbeiter im Sportverein, die nichts mit dem Spiel- und Sportbetrieb zu tun haben, z.B. Reinigungskräfte oder Platzwarte. Darüber hinaus geht es um Übungsleiter und Trainer, um Kurzarbeit im Verein und um allgemeines Vereinsrecht.
Fragen hinsichtlich der Auswirkungen des Virus auf das Vereinsleben können per E-Mail an [email protected] geschickt werden. Der Sportbund Pfalz ist bemüht, diese Anfragen zeitnah zu beantworten.
Mit einer großen Preisverleihung ging unser Vereinswettbewerb „Verein des Monats“ für das Jahr 2024 zu Ende. Die sechs siegreichen Vereine kamen bei d...