Quelle: dpa
Der ehemalige Biathlon-Assistenztrainer Andreas Stitzl muss sein Gewehr abgeben, was das Verwaltungsgericht München entschieden hatte. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, "dass der Kläger durch diverse Schreiben im Jahr 2016 den Anschein erweckt hat, der sogenannten Reichsbürgerbewegung oder deren Ideologie nahezustehen", hieß es in einer Pressemitteilung. "Das Landratsamt Traunstein durfte dem Kläger somit seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen", teilte das Gericht mit. Stitzls Anwalt Claus Huber-Wilhelm kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen.
Der Beschuldigte selbst hatte sich während des Prozesses von der Reichsbürgerideologie distanziert und gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt. "Ich muss das in aller Entschiedenheit sagen, dass ich mich ganz klar und deutlich von der sogenannten Reichsbürger-Szene distanziere. Das gleiche trifft zu zum Rechtsradikalismus. Ich bin das nicht."
Die Distanzierung könne allerdings erst eine Rolle spielen, wenn über eine neue Waffenerlaubnis entschieden werde, urteilte das Gericht.
Stitzls Anwalt Huber-Wilhelm sagte: "Wir sind enttäuscht über das Ergebnis." Er habe in der Verhandlung den Eindruck gehabt, dass sich Stitzls angebliche Nähe zu den Reichsbürgern nicht bestätigt hatte und damit der Grund, der gegen Sitztls Zuverlässigkeit sprechen sollte, wegfiel. Daher wundere ihn die Entscheidung. "Das werden wir wohl in zweiter Instanz klären lassen müssen", so der Anwalt.
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